Versorgungsverträge

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Im Folgenden finden Sie eine Kurzzusammenfassung zur AOK Rheumavereinbarung.
 
Die Teilnahme-Voraussetzungen und gesamte Inhalt der Rheumavereinbarung finden Sie auf den Seiten der KV-Berlin.

Im Oktober 2005  wurde die Rheumavereinbarung zwischen der KV Berlin und der AOK Berlin unter Mitarbeit des Berufsverbandes zur Förderung der ambulanten medizinischen Versorgung auf dem Gebiet der Rheumatologie abgeschlossen. Ziel der Vereinbarung ist die Steigerung der Versorgungsqualität der AOK Versicherten durch eine enge Verzahnung der hausärztlichen und fachärztlichen Versorgung.

Es soll

  • eine frühzeitige Erstuntersuchung und Therapieeinleitung,
  • eine verbesserte kontinuierliche haus- und fachärztliche Grundversorgung und
  • eine bedarfsgerechte Spezialversorgung durch fachärztliche Schwerpunktpraxen

gefördert werden.

Teilnehmen kann jeder Facharzt für Innere Medizin mit Schwerpunkt SP Rheumatologie (unabhängig vom Zulassungsstatus Haus- oder Facharzt) oder Orthopäden mit Zusatzbezeichnung Rheumatologie als Schwerpunktrheumatologe nach § 4 der Vereinbarung. Die zuweisenden Kollegen gelten als rheumatologisch verantwortliche Ärzte nach §3 und übernehmen neben der Erstzuweisung  auch im Folgenden eine kooperierende Weiterversorgung. Die Schwerpunktrheumatologen gewähren einen schnellen Zugang für die Erstvorstellung der AOK Patienten, innerhalb von 14 Tagen. Bei Bestätigung einer rheumatologischen Diagnose erfolgt die Langzeitbetreuung in Kooperation mit dem Hausarzt.

Der rheumatologisch verantwortliche Arzt erhält für die Erstzuweisung einen Zuschlag von 12 Euro. Der Schwerpunktrheumatologe bekommt für die Frühdiagnostik 18 Euro und für die Weiterbetreuung in Kooperation mit dem Hausarzt 16 Euro.

 

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